Sabine Blassmann / bayernkreativ

@sabineblassmann

Active vor 3 Jahren, 10 Monaten
… außerdem halten wir unsere Homepage http://www.bayern-kreativ.de ständig aktuell und sind für euch im Home Office erreichbar: Also meldet euch gerne mit Euren Fragen bei mir oder bei jemand anderem aus dem Team. Bleibt gesund Anzeigen
  • Sabine Blassmann / bayernkreativ postete ein Update vor 4 Jahren, 1 Monat

    * * * INFOS zur aktuellen Situation / CORONA-VIRUS * * *

    Hallo zusammen,
    die Meldungen zur aktuellen Situation in Deutschland und zum ausgerufenen Katastrophenfall überschlagen sich gerade.
    Wir arbeiten im Team mit hochdruck an der Zusammenstellung der wichtigsten Informationen für bayerische Kultur- und Kreativschaffende
    und werden diese heute im Laufe des Tages noch online stellen. Die Seite wird in den nächsten Tagen stetig aktualisiert werden.
    Unter http://www.bayern-kreativ.de findet ihr in Kürze die angekündigte Informationszusammenstellung.

    In diesem Zusammenhang hat mich der Newsletter der KünstlerKanzlei Schmidt-Hug heute erreicht.
    Mit der ausdrücklichen Erlaubnis Seitens Herrn Schmidt-Hug darf ich den Newletter hier teilen.

    Für Rückfragen dazu stehe ich euch gerne zur Verfügung. blassmann@bayern-kreativ.de
    Bleibt gesund und bis bald
    Sabine

    Newsletter der KünstlerKanzlei Schmidt-Hug 16.03.2020 / 7:49 Uhr
    Liebe Leute,

    tut mir leid, wenn ich nochmals einen weiteren BerufsBrief verschicke. Als ich am Dienstag die zweite Ausgabe in diesem Jahr verschickte, ahnte jedenfalls ich noch nicht, welche Entwicklung der Corona-Virus (bzw. der Umgang damit) haben würde. Jedenfalls steht seitdem das Telefon und auch das FilmFon nicht mehr still.

    Egal, ob man die Reaktionen für übertrieben hält und die Infektion (noch nicht einmal) mit einer mittelschweren Grippe-Epidemie vergleicht (im Winter 2017/18 25.000 Todesopfer in Deutschland), wegen derer man tatsächlich manche Berlinale besser abgesagt hätte, ob man den Virus als ein Produkt fremder Mächte sieht, als bloße „Erfindung der Demokraten“ oder als ernste Sorge um die Kapazität unseres Gesundheitssystems, wir müssen uns mit den derzeitigen Folgen auseinandersetzen. In jeder Hinsicht ist Besonnenheit die richtige Reaktion, auch für die eigene Vertragssituation.

    Mit dieser Sonderausgabe möchte ich auf die beruflich wichtigsten Fragen eingehen und die derzeit zugänglichen Informationen zusammenfassen, auch in dem Bewußtsein, daß diese schon in wenigen Tagen überholt sein können.

    Paßt auf Euch auf und bleibt gesund!

    Trotz allem wünsche ich Euch, soweit irgend möglich,
    Frohes Filmschaffen
    Steffen Schmidt-Hug

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    Produktionstopp in USA, Australien, Österreich. Was ist mit Deutschland, Berlin?
    Müssen Filmschaffende weiterarbeiten?
    Bleibt die GAGENVERPFLICHTUNG bei PROJEKTABSAGEN bestehen?
    Wie geht’s für die Filmproduzenten weiter?
    KURZARBEITERGELD: Eine Lösung auch für die Film-Branche?
    RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG in allen Fällen
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    Produktionstopp in USA, Australien, Österreich. Was ist mit Deutschland, Berlin?
    In Los Angeles hat der DISNEY-Konzern angeordnet, alle Dreharbeiten einzustellen, auch in TSCHECHIEN. Währenddessen scheint man bei Warner Bros. zumindest in Hinblick auf die Filmproduktionen noch weitermachen zu wollen.
    In AUSTRALEN sind nach der Infizierung von Tom Hanks und seiner Ehefrau Rita Wilson die dortigen Dreharbeiten abgebrochen worden.

    NETFLIX hat zunächst einmal bis Ende März alle Produktionen unterbrochen, bislang „nur“ in USA und Kanada. Wie es mit den Netflix-Produktionen in DEUTSCHLAND weitergeht, bleibt abzuwarten. Bei allen Produktionen, die außerhalb der USA gedreht werden, soll eine FALL-ZU-FALL-Entscheidung basierend auf der Gefährdungslage im jeweiligen Land getroffen werden, um zu entscheiden, ob die Arbeiten vorerst weitergehen oder auch eingestellt werden.

    Aus ÖSTERREICH hat uns gestern noch folgende Nachricht von Fabian Eder vom DACHVERBAND DER FILMSCHAFFENDEN (schön, daß er dort so etwas gibt) erreicht:

    „Telefonisch wurde mir seitens der AGES geraten, Dreharbeiten nach Möglichkeit generell zu vermeiden.
    Die Bundesregierung ist bemüht, die exponentielle Ausbreitung einzudämmen und damit unser Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten.
    Nach Rücksprache mit der Hotline der AGES wurde darauf hingewiesen, dass ein MINDESTABSTAND VON 1 METER eingehalten werden soll, und KEINE GESPRÄCHE ÜBER 5 MIN stattfinden sollen. Das ist bei normalen szenischen Aufnahmen illusorisch. Die Abhaltung von Spielfilmdreharbeiten ist für das Aufrechterhalten des öffentlichen Lebens nicht zwingend notwendig und beschädigt die Bemühungen der Bundesregierung, da sie oft auf engstem Raum stattfinden und mit unvermeidlicher Nähe und Körperkontakt verbunden sind.
    Beim gestrigen Round Table im BMOEKS (Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) wurde von Theaterbetreibern die Frage gestellt, ob Schauspieler zu Proben erscheinen müssen, oder dies verweigern können. Das wurde so beantwortet, daß es letztlich im Ermessen des Einzelnen liegt, aber im Moment keine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden kann. Die meisten Proben fallen daher im Moment aus, Premieren werden verschoben. – Das als Hinweis, wie man sich auch verhalten kann. Arbeitsrechtlich gelten noch die Bestimmungen aus dem »Normalzustand«, Hausverstand seitens der Auftraggeber wäre aber angebracht.
    Am späten Nachmittag sollen neue allgemeine Erlässe auf der HP des Sozialministeriums verlautbart werden, aus der weitere logische Schritte und Verhaltensrichtlinien abzulesen sein werden. Bei aller Aufregung und Sorge sollten wir Augenmaß bewahren und vor allem Vernunft bewahren – und Hausverstand verwenden.
    WICHTIG:
    ÜBER 60 JÄHRIGE und alle, die an HERZ-KREISLAUFKRANKHEITEN, Diabetes o.ä. leiden, sollen laut AGES KEINESFALLS an DREHARBEITEN in einem normalen Spielfilmsetting teilnehmen. Sie gehören zur besonderen Risikogruppe und das kann lebensbedrohliche Folgen haben.
    Telefonisch wurde mir seitens der AGES geraten, DREHARBEITEN NACH MÖGLICHKEIT GENERELL ZU VERMEIDEN.
    Ich fordere alle Entscheidungsträger auf, Vernunft und Verantwortung walten zu lassen und die für nächste Woche angesetzten Spielfilm-Dreharbeiten umgehend zu verschieben.
    Fabian Eder, Dachverband der Filmschaffenden“

    Heute meldete nun der Kameraverband der österreichischen Kollegen brandaktuell:

    „Nach den heutigen Beschlüssen im Nationalrat und dem Statement des Bundeskanzlers sollen wir das Haus nur für »Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist« verlassen.“

    Danach sollen auch „alle Vorbereitungs- und Dreharbeiten, die nicht der Information dienen, sofort eingestellt werden. Das gilt auch für Motivsuchen, Begehungen, Kostümproben und ähnliches.“

    Weiter heißt es dazu: „Vom Arbeitgeber kann Kurzarbeit oder Homeoffice / Teleworking angeordnet werden. Bitte nehmt diese Möglichkeiten in Anspruch, soweit das in Eurer Berufsgruppe möglich ist, um den Produktionsbetrieb so weit als möglich aufrecht zu erhalten und die wirtschaftlichen Auswirkungen einzudämmen!“
    http://www.aacamera.org/all...

    Damit dürfte in den nächsten Tagen die Produktionen nicht nur in Tirol, sondern GANZ ÖSTERREICH zum Erliegen kommen, das gilt dann natürlich auch für DREHARBEITEN DEUTSCHER PRODUKTIONEN IN DER NACHBARREPUBLIK.

    Auch die in Prag und Umgebung angesiedelten Aufnahmen deutscher Firmen werden nach dem Einreiseverbot in TSCHECHIEN SIND BZW. WERDEN WOHL EINGESTELLT-

    DREHARBEITEN DEUTSCHER PRODUKTIONEN?

    Wie schon gemeldet, hat die BAVARIA FICTION den Zweiteiler „L’EAU DE VIE“ letzte Woche die in Italien (Venetien) angesetzten Dreharbeiten abgesagt.

    Bei der NDF wurde ein in Südtirol vorbereitetes Berg-Projekt abgesagt.

    Das ZDF sagte laut B.Z. die Dreharbeiten für die Serie „BETTYS DIAGNOSE“ (NETWORK MOVIE) in Köln ab, nachdem der Hauptdarsteller Florian Fitz in Italien unter Quarantäne steht. http://www.bz-berlin.de/leu...

    Bei den Dreharbeiten zum Dreiteiler ‚KU’DAMM 63‘ kam es nach der Bild-Zeitung zu einer Drehunterbrechung“ der UFA FICTION. Nach dem Bericht soll sich ein Schauspieler „mit Grippesymptomen und Fieber krank gemeldet haben“, worauf am Set „große Aufregung geherrscht habe“. Aus Sorge, er könne sich mit dem Coronavirus infiziert und Kollegen angesteckt haben, sei er gebeten worden, sich auf das Virus testen zu lassen. Der Test sei negativ gewesen, nach drei Tagen wurde letzte Woche erst mal weitergedreht. http://www.bild.de/bil...

    Bei einer KRIMI-SERIE an der WASSERKANTE wird überlegt, die Dreharbeiten spätestens bis Übernächste Woche zu unterbrechen und danach erstmal einen Block Pause zu machen.

    Bei einer in NEUENGLAND angesiedelten deutschen Reihe werden die im April dort geplanten Produktionen nach dem Trumpschen Einreiseverbot für Europäer nicht stattfinden, jedoch sollen die Drehbücher umgeschrieben und dann in Deutschland gedreht werden.

    Je nach Entwicklung in den einzelnen Bundesländern kann es in wenigen Tagen zu massiven Beeinträchtigungen kommen.

    SHUT-DOWN in BERLIN
    In Berlin sind seid SAMSTAG Nachmittag alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern untersagt. Betroffen sind Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen. Ebenfalls geschlossen werden müssen Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen sowie ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten wie Bordelle. Auch Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen sind von der Schließung betroffen. Die gestrige „VERORDNUNG ZUR EINDÄMMUNG DES CORONAVIRUS in Berlin“ enthält diverse Einzelregelungen für die weitere Arbeit von Restaurants, Kliniken, Schulen usw., jedoch nicht zu Filmproduktionen. http://www.berlin.de/rbm...

    Nachdem es sich jedoch bei DREHARBEITEN wohl um „NICHTÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN“ handelt, dürften auch diese betroffen sein, jedenfalls wenn es über 50 Mitwirkende gibt. Das ist regelmäßig bei Kino-Produktionen der Fall, bei TV-Produktionen sobald Komparserie mit dabei ist. Denkbar ist auch, daß die Produktionsfirmen versuchen werden, mit einem „kleinen Team“, wie es auch bei Nachdreharbeiten üblich ist, schon begonnene Dreharbeiten fortzusetzen.
    Nun werden hierzu wohl Krisensitzungen erfolgen.

    Müssen Filmschaffende weiterarbeiten?
    Ob Mitwirkende, die sich um ihre Gesundheit sorgen, GEGEN IHREN WILLEN WEITERARBEITEN müssen, hängt sehr vom Einzelfall ab.

    Bei EIGENER ERKRANKUNG oder VERDACHT:

    Bei Erkrankungen darf der Arbeitnehmer selbstverständlich der Arbeit fernbleiben, muß aber die Produktion – und auch das Gesundheitsamt – umgehend informieren. Der Gagenanspruch bleibt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz jedenfalls 6 Wochen bestehen, danach gibt es Krankengeld. Ähnlich ist es bei einem Verdacht oder bei Quarantäne aufgrund eines Aufenthaltes in einem Risikogebiet. Es bleibt bei der Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld, die Erstattung richtet sich nur nach einem anderen Gesetz, dem Infektionsschutzgesetz.

    Bei BESORGNIS ERKRANKUNG ANDERER im Team:

    Ein allgemeines Recht des Arbeitnehmers, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 der Arbeit fernzubleiben, gibt es nicht. Für das Eingreifen eines Leistungsverweigerungsrechts wäre es erforderlich, daß ihm die Erbringung seiner Arbeitsleistung unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB).

    Hier stellt sich die Frage, ob die Weiterarbeit aus gesundheitlichen Gründen zumutbar ist. Im Tarifvertrag heißt es auch: (VZ 4.7.) „Der Filmschaffende hat außer in den im Einzelvertrag vorgesehenen Fällen das Recht, die Arbeit einzustellen, wenn und solange der Filmhersteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist oder wenn bei festgestellten, IHN GEFÄHRDENDEN VERSTÖßEN GEGEN ARBEITSSCHUTZBESTIMMUNGEN keine Abhilfe geschaffen wird.“

    Eine Unzumutbarkeit ist z.B. dann gegeben, wenn die Arbeit für den Betroffenen eine erhebliche objektive Gefahr oder zumindest einen ernsthaften objektiv begründeten Verdacht der Gefährdung für Leib oder Gesundheit darstellt. Das bloße Husten von Kollegen ohne weiteren objektiv begründeten Verdacht oder Anhaltspunkte für eine Gefahr wird dafür wohl nicht ausreichen.

    Etwas anderes könnte gelten, wenn man z. B. selber über 60 JAHRE alt ist oder aufgrund einer HERZ-KREISLAUF-ERKRANKUNG oder DIABETES zu Risikopersonen zählt.

    In diesem Zusammenhang hat der deutsche BUNDESVERBAND KINEMATOGRAPHIE (BVK) vor wenigen Stunden den österreichischen Kollegen (s.o.) nachgezogen und hat sogar die Empfehlung herausgegeben, auch in Deutschland die Dreharbeiten einzustellen. kinematografie.org/kon…

    Wenn WOHNORT oder DREHORT in RISIKOZONEN liegt:

    Wenn der Arbeitnehmer aufgrund der behördlichen Maßnahme nicht zum Arbeitsplatz gelangen kann, ohne gegen diese Anordnung zu verstoßen, kann er natürlich der Arbeit fernbleiben Es handelt sich dabei um eine GERECHTFERTIGTE ABWESENHEIT vom Arbeitsplatz mit einer Entgeltfortzahlung für die Dauer der behördlichen Anordnung durch den Arbeitgeber. Der Bund hat dann dem Arbeitgeber das geleistete Entgelt zu ersetzen. Der Arbeitnehmer hat die Verhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden.
    In unserem Tarifvertrag heißt es dazu (TZ 4.4. c) „Der Filmschaffende ist verpflichtet, vom Vertragsbeginn an dem Filmhersteller an jedem von ihm gewünschten Arbeitsort zur Verfügung zu stehen, sofern nicht Dispositionen erfolgen, die dies FÜR DEN FILMSCHAFFENDEN AUS SCHWERWIEGENDEN GRÜNDEN UNZUMUTBAR machen“.
    Diese schwerwiegenden Gründe dürften hier wohl gegeben sein.

    Bleibt die GAGENVERPFLICHTUNG bei PROJEKTABSAGEN bestehen?
    Wie schon im letzten BerufsBrief erläutert, dürfte es sich um einen Fall des BETRIEBSRISIKOS handeln, welches nach dem Gesetz der Arbeitgeber trägt (da er ja auch die Gewinnmöglichkeit hat). Damit bleibt der Anspruch auf Vergütung erhalten für die Arbeitnehmer, aber auch für Freiberufler! Der juristische Fachgriff dafür ist das unschöne Wort „ANNAHMEVERZUGSLOHN“ (§ 615 BGB). Das bedeutet, daß die Arbeitnehmer (aber auch die freiberufliche Dienstleister) ihren Anspruch auf Lohn (bei uns Gage genannt) behalten, wenn der Arbeitgeber (oder Auftraggeber) die ihm angebotene Arbeitsleistung nicht annehmen will oder kann. Voraussetzung ist dafür aber, daß die Arbeitsleistung auch angeboten wird. Daher ist es wichtig, wenn eine Nachricht mit „Absage“ usw. kommt, darauf zu antworten, z.B. „Danke für die Nachricht, auch wenn diese sehr bedauerlich ist. Ich biete natürlich meinerseits gleichwohl die vereinbarte Arbeitsleistung an“.

    Einer VERSCHIEBUNG über die tariflich geregelten 7 Tage hinaus, müßt Ihr nicht zustimmen und Ihr solltet an Eurem Gagenanspruch festhalten. Im Einzelfall kann man vielleicht – neben einer Teilabfindung („Ausfall-Gage“) zur Deckung der aktuellen Lebenshaltungskosten – einer Verschiebung zustimmen, das muß dann aber in einer Vereinbarung wasserdicht formuliert werden. Auch dafür stehen wir natürlich zu Seite.

    Denkbar ist aber auch, daß von manchen Firmen dann erst mal KÜNDIGUNGEN rausgeschickt werden, auch wenn das meist nicht rechtens ist. Ob die zuvor (mündlich, textlich, oder schriftlich) erfolgte Vereinbarung kündbar ist, bedarf immer einer Prüfung im Einzelfall. Grundsätzlich sind befristete Verträge NICHT (ordentlich) KÜNDBAR. Es gibt jedoch bei manchen Produktionen in den Verträgen, mehr oder weniger versteckte, KÜNDIGUNGS- ODER RÜCKTRITTSKLAUSELN. Diese sind jedoch oft unwirksam.
    Jedenfalls sollte – gerade in dieser Situation – KEINE KÜNDIGUNG AKZEPTIERT werden. Damit geht man nicht nur seines Gagenspruchs verlustig, sondern gefährdet auch sein (soweit vorhandenes) Arbeitslosengeld. Bei Bedarf berät und betreut die KünstlerKanzlei Filmschaffende gerade auch bei Kündigungen.

    Wie geht’s für die Filmproduzenten weiter?
    Die Produktionsfirmen haben zunächst eine FILMAUSFALLVERSICHERUNG. Diese greift beim Ausfall wegen der Erkrankung einzelner sog. „ausfallversicherter Personen“ wie Hauptdarstellern oder Regie. Jedoch haben die meisten Versicherungen den Ausfall wegen Pandemien ausgeschlossen.

    Der Arbeitgeber kann dann aber die Erstattung bei seinem Bundesland beantragen. Die Bundesländer sind für die ENTSCHÄDIGUNG nach § 56 INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (IfSG) zuständig. Danach erhalten die Betroffenen in den ersten sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls, danach in Höhe des Krankengeldes.
    Der Anspruch nach § 56 IfSG besteht SOGAR für SELBSTÄNDIGE.
    Zudem hat die Bundesregierung nun rasch das KURZARBEITERGELD für betroffene Firmen erleichtert, so daß dann Lohnersatz auch aus dem Topf der Arbeitsagentur finanziert wird.

    KURZARBEITERGELD: Eine Lösung auch für die Film-Branche?
    Bislang war der Begriff ein Fremdwort in unserer Branche, nachdem die „zweckbefristeten“ Verträge der Filmschaffenden immer nur solange gingen, wie sie gerade zur Herstellung des Filmes erforderlich waren.

    Das könnte sich jetzt ändern. Von der Bundesregierung wurden schon deutliche Erleichterungen beschlossen und weitere angekündigt.
    Das Problem ist, daß das Kurzarbeitergeld natürlich von bestehenden Arbeitsverhältnissen ausgeht. Wenn diese durch (Ultrakurz-)Befristungen zu Ende gehen, gibt’s allenfalls Arbeitslosengeld und dies ist dann bald verbraucht. Hätten wir, wie in anderen Ländern, ein Studio-System, würde das Kurzarbeitergeld auch für ein Jahr oder länger greifen.

    Daher stellt sich die Überlegung, ob die Produzenten jetzt in dieser Situation aus einer Gesamtverantwortung ihre derzeitigen Filmschaffenden erst mal dauerhaft anstellen und sie dann für diese das Kurzarbeitergeld beantragen. Damit könnte die Produktionswirtschaft einer weiteren Abwanderung aus der Branche entgegenwirken.

    RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG in allen Fällen
    Bestehende Rechtschutzversicherungen decken natürlich die Kosten, wenn eine Verschiebung droht, Kündigung erfolgt oder auch nur die Gage nicht bezahlt wird. Bei vielen Rechtschutzversicherungen wird auch, ohne daß ein solcher konkreter Fall schon vorliegt, eine Rechtsberatung erstattet.

    Das Corona-Fieber zeigt erneut, wie wichtig es ist, in unserer Branche mit den prekären Arbeitsverhältnissen eine Rechtschutzversicherung zu haben. Das gilt schon deshalb, als, anders als zum Beispiel bei einem „Siemensianer“, in einem Erwerbsleben bis zu 100 Arbeitsverhältnisse entstehen und auch wieder – meistens gut, manchmal weniger gut – enden.
    Wer jedoch jetzt erst eine Rechtschutzversicherung abschließt, muss wissen, dass gerade für den Bereich Arbeitsrecht eine Wartezeit von drei Monaten besteht. Das dürfte für die (hoffentlich bald endende) Pandemie nicht mehr greifen, aber für alle Fälle in der Zukunft!

    Eine private Rechtschutzversicherung greift jedoch nur dann, wenn ein ARBEITSverhältnis vorliegt oder auch nur eines behauptet wird. Für ausdrücklich freiberuflich vereinbarte Verträge eines SELBSTÄNDIGEN greifen die privaten Versicherungen nicht, mit Ausnahme der (erfreulicherweise) von den Berufsverbänden BVR und BFS aufgelegten Rahmenverträgen mit deren Versicherungen.

    Einen Überblick über gute und weniger gute Versicherungen gibt es z.B. auf http://www.test.de

    Aus unseren Erfahrungen in der Künstler-Kanzlei empfiehlt sich vom Preis-/Leistungs-Verhältnis die z.B.HUK. Die Erstattungsqualität etwa von der Allianz ist zwar besser, diese kostet jedoch auch deutlich mehr.

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    KünstlerKanzlei Schmidt-Hug
    Tel. 089-48998032
    ra@schmidt-hug.de
    http://www.schmidt-hug.de